PV Förderung jetzt mit Made-in-Europe Bonus

Der 2. Fördercall läuft ab dem 23. Juni 2025. Zusätzlich kann nun der Made-in-Europe-Bonus beantragt werden.
Damit profitieren Sie von einem zusätzlichen Investitionszuschuss.
Es gilt wieder „First come, first serve“, deshalb informieren Sie sich rechtzeitig, um beim 2. Fördercall dabei zu sein!

Wir beraten Sie gerne persönlich, nehmen Sie gleich Kontakt auf!

Am 23. Juni 2025 startete der zweite Fördercall für Photovoltaik-Anlagen. Um die Förderung auch zu erhalten ist es vor der Einreichung der Projekte wichtig, dass Sie über alle erforderlichen Unterlagen verfügen:

• Zählpunktnummer des Einspeisezählpunkts der PV-Anlage
• erforderliche Meldungen oder Anzeigen an die zuständigen Behörden
• eventuell rechtlich vorgeschriebene Bewilligungen

Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie persönlich.

Der 2. Fördercall startet...

23. Juni 2025

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Der Made-in-Europe-Bonus

Der Made-in-Europe-Bonus unterstützt die europäische Wertschöpfung

Der Investitionszuschusses für PV-Anlagen wird um einen Zuschlag von bis zu maximal 20% (10% für Module, 10% für Wechselrichter) erhöht.

Für die aus europäischer Wertschöpfung stammenenden Stromspeicher, erhöht sich der Investitionszuschuss um einen Zuschlag von 10 %.

Es liegt für Module, Wechselrichter und Speicher eine europäische Wertschöpfung dann vor, wenn gewisse durch die Verordnung bestimmte Fertigungsschritte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz erfolgt sind.

EAG-Fördersystematik

Förderschienen: Marktprämie ODER Investitionszuschuss
MySolar PV Aktion PV Foederung PV Foerdercall Infografik

Infografik Quelle: PV Austria

Förderkonditionen

Kriterien im Überblick

Kostenkriterium

  • max. 30% der förderfähigen (Netto-)Kosten

Leistungskriterium

  • Kategorie A: 160 Euro/kWp
  • Kategorie B: 150 Euro/kWp
  • Kategorie C: max. 140 Euro/kWp
  • Kategorie D: max. 130 Euro/kWp
  • Stromspeicher: 150 Euro/kWh

Ab-/Zuschläge

  • 25% Abschlag in der Förderhöhe für PV-Anlagen, die auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche oder Grünfläche errichtet werden (ausgenommen Agri-PV-Anlagen)
  • 30% Zuschlag in der Förderhöhe für innovative PV-Anlagen

Beihilferechtliches Kriterium

  • Für innovative PV-Anlagen ist die Höhe des Investitionszuschusses auf max. 65% der förderfähigen (Netto-)Kosten für kleine Unternehmen, 55% für mittlere Unternehmen und 45% für große Unternehmen begrenzt.

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